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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Seminare der DLRG Ortsgruppe Trier-Stadt e.V.

 

1. Anmeldungen

1.1
Anmeldungen für Lehrgänge und Seminare der DLRG Ortsgruppe Trier-Stadt e. V. sind zu richten an:

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Trier-Stadt e.V.
Ringstraße 39
54318 Mertesdorf

Bei Problemen oder Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Leitung Ausbildung.

1.2
Mündliche Anmeldungen sind aus organisatorischen Gründen grundsätzlich ausgeschlossen. Es ist die in der Lehrgangs-, bzw. Seminarausschreibung angegebene Anmeldefrist einzuhalten.

1.3
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.4
Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn die Formulare vollständig ausgefüllt wurden. Jede Anmeldung wird mit einer E-Mail beantwortet.

2. Teilnahmevoraussetzungen

2.1
Die Teilnahme an einem Lehrgang oder Seminar der DLRG Ortsgruppe Trier-Stadt e. V. ist an die Erfüllung der in der Lehrgangs-, bzw. Seminarausschreibung festgelegten Voraussetzungen gebunden. Sofern in der Ausschreibung nicht anders festgehalten, bitten wir die Nachweise zum Lehrgang, bzw. zum Seminar im Original mitzubringen.

2.2
Der Teilnahmebeitrag muss auf der angegebenen Bankverbindung spätestens zwei Wochen vor Lehrgangs-, bzw. Seminarbeginn eingegangen sein. Um zeitnahe Überweisung nach Anmeldung wird daher gebeten. Bei verspäteter Zahlung kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

3. Bankverbindung

Sparkasse Trier
BIC : TRISDE55XXX
IBAN DE93 5855 0130 0000 9480 42

Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangs-, bzw. Rechnungsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich!

4. Zusage/Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen

4.1
Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Lehrgangs-, bzw. Seminarplätze in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der künftige Teilnehmer erhält eine Ausschreibung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 2 Wochen vor Lehrgangs-, bzw. Seminarbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht, erfolgt umgehend eine Absage.

4.2
Der DLRG Ortsgruppe Trier-Stadt e. V. ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen (z. B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses richtet sich ein finanzieller Anspruch nach den Rücktrittsbedingungen dieser Teilnahmebedingungen.

4.3
Wenn die maximale Anzahl an Teilnehmern für einen Lehrgang erreicht ist, werden nachfolgende Anmeldungen in eine Warteliste aufgenommen. Wird ein Lehrgangsplatz frei, so werden die Teilnehmer auf der Warteliste in der Reihenfolge ihrer Anmeldung zum Lehrgang zugelassen.

4.4
Wenn eine Mindestteilnehmerzahl für einen Lehrgang nicht erreicht wird, kann dieser auch kurzfristig abgesagt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit der Änderung von Termin und Ort.

5. Rücktrittsbedingungen

5.1
Bei Stornierung durch den Teilnehmer hat eine schriftliche Mitteilung zu erfolgen. Bei fristgerechtem Rücktritt wird eine Kostenpauschale in Höhe von 15 € fällig. Bereits bezahlte Entgelte werden unter Einbehaltung der Kostenpauschale erstattet. Sofern für einzelne Veranstaltungen keine gesonderten Regelungen vereinbart wurden, hat der Teilnehmer das Recht bis 8 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung zurückzutreten.

5.2
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Frist ist der Teilnehmer generell zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Angemeldete Teilnehmer, die zu Lehrveranstaltungen nicht oder nur teilweise erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.

5.3
Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz. Die Meldung eines Ersatzteilnehmers ist jedoch grundsätzlich möglich.
Ohne Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attestes besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages. Diese kann erst nach Einzelfallprüfung erfolgen.

5.4
Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Lehrgangs-, bzw. Seminargebühren.

6. Lehrgangsabsage

Der DLRG Ortsgruppe Trier-Stadt e. V. behält sich vor, Lehrgänge, bzw. Seminare abzusagen. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen rückerstattet. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

7. Unterbringung und Verpflegung

Im Teilnehmerbeitrag enthalten sind die Lehrgangsteilnahme sowie eventuell lehrgangsbegleitende Unterlagen. Verpflegung und Unterbringung sind nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten und müssen selbstständig organisiert werden.

8. Haftung

Der DLRG Ortsgruppe Trier-Stadt e. V. haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.

9. Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.

10. Urheberrecht

Sämtliche Lehrgangsunterlagen dürfen nur mit Einverständnis der DLRG Ortsgruppe Trier- Stadt e. V. bzw. dem Urheberrechtsinhaber vervielfältigt werden.

11. Fotorechte

Jeder Teilnehmer erklärt sich einverstanden, auf während der Veranstaltung gemachten Foto- oder Filmaufnahmen abgebildet zu sein und stimmt der möglichen Veröffentlichung dieser Aufnahmen in Publikationen, Werbung oder auf der Homepage zu. Die Fotografen tragen dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben.

Des Weiteren überträgt der Teilnehmer die nicht-exklusiven Nutzungsrechte an diesen Aufnahmen an die

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) vertreten durch den Präsidenten
Im Niedernfeld 1-3
31542 Bad Nenndorf

Die Gewährung dieser Nutzungsrechte erfolgt zeitlich unbeschränkt und unwiderruflich und erstreckt sich ausdrücklich auf das Recht, diese Fotos für Printmedien, Werbung, im Internet und allen bereits bekannten und noch kommenden Medien zu nutzen. Er stimmt zu, dass die DLRG das Bild beschneidet oder sonst wie für die entsprechende Verwendung optimiert. Dieses Nutzungsrecht gilt über den Tod hinaus. Die Namensnennung, der sich auf den Aufnahmen befindenden Personen, steht im Ermessen der DLRG.

Dieser Einverständniserklärung kann widersprochen werden, indem bis zum Lehrgangsbeginn eine schriftliche Ablehnung vorgelegt wird.

Stand: 28.12.2017

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